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KYC-Verifizierung an Bitcoin ATMs in der Schweiz – wie läuft sie ab und was benötigen Sie?

Der Kauf von Bitcoin gegen Bargeld an einem Bitcoin ATM erfordert weder ein herkömmliches Konto bei einer Kryptobörse noch die Installation einer App des Betreibers. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Transaktion anonym ist. Bei den auf unserer Website vorgestellten Bitcoin ATMs ist sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Kryptowährungen eine Identitätsprüfung mit einem gültigen Ausweisdokument erforderlich.

Wie läuft KYC an einem Bitcoin ATM ab, welches Dokument benötigen Sie und warum gelten in der Schweiz solche Verfahren? Im Folgenden erklären wir den gesamten Prozess Schritt für Schritt.

Was bedeutet KYC bei einem Bitcoin ATM?

KYC steht für Know Your Customer, sinngemäss „Kunden kennen“. Der Begriff bezeichnet Verfahren, mit denen der Betreiber die Identität einer Person überprüfen kann, die eine Finanzdienstleistung nutzt.

KYC ist nicht der Name eines bestimmten Schweizer Gesetzes. Die Pflicht zur Identifizierung von Kunden und zur Anwendung geeigneter Sicherheitsmassnahmen ergibt sich vor allem aus den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung.

In der Schweiz bildet unter anderem das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung – das Geldwäschereigesetz (GwG) – eine wichtige Rechtsgrundlage; auf Englisch Anti-Money Laundering Act (AMLA). Die Vorschriften gelten auch für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel und der Übertragung von Kryptowährungen.

In der Praxis helfen KYC-Verfahren dabei festzustellen, wer eine Transaktion durchführt, die Nutzung von Bitcoin ATMs für Geldwäscherei einzuschränken und verdächtige Transaktionen zusätzlich zu prüfen.

Muss man an Bitcoin ATMs in der Schweiz ein Ausweisdokument vorzeigen?

Was die auf unserer Website vorgestellten „ Bitcoin ATM “ betrifft – ja.

Nach den aktuellen Vorgaben des Betreibers ist beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen unabhängig vom Transaktionsbetrag eine Identitätsprüfung mit einem gültigen Ausweisdokument erforderlich. Das Dokument wird direkt am Bitcoin ATM gescannt.

Diese Regel sollte jedoch nicht direkt mit dem allgemeinen gesetzlichen Schwellenwert für die gesamte Schweiz gleichgesetzt werden.

Die Schweizer Vorschriften sehen einen Schwellenwert von 1'000 CHF vor für die Identifizierung der Vertragspartei bei bestimmten gelegentlichen Transaktionen zum Umtausch von Kryptowährungen vor. Beim Kauf oder Verkauf von virtuellen Währungen gegen Bargeld müssen die Betreiber zudem Maßnahmen ergreifen, um eine Umgehung dieser Schwelle durch miteinander verbundene Transaktionen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden, zu verhindern.

Der Betreiber kann jedoch strengere Verfahren anwenden, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen vorsehen. Deshalb ist bei den auf dieser Seite vorgestellten Bitcoin ATMs derzeit bei jeder Transaktion ein gültiges Ausweisdokument erforderlich.

Lässt sich KYC umgehen, indem eine Transaktion in kleinere Beträge aufgeteilt wird?

Der Schwellenwert von CHF 1'000 darf nicht als Möglichkeit verstanden werden, die Verifizierung zu umgehen.

Bei Bargeldtransaktionen zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen werden auch zusammenhängende Transaktionen berücksichtigt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass eine grössere Transaktion bewusst in mehrere kleinere Transaktionen aufgeteilt wird.

Bei den auf dieser Seite vorgestellten Bitcoin ATMs ist es noch einfacher: Nach den aktuellen Vorgaben des Betreibers wird bei jeder Transaktion ein Ausweisdokument gescannt, unabhängig vom Transaktionsbetrag.

Wie läuft die KYC-Verifizierung am Bitcoin ATM Schritt für Schritt ab?

Die Verifizierung erfolgt direkt am Gerät und erfordert keine vorherige Registrierung eines Online-Kontos.

1. Halten Sie ein gültiges Ausweisdokument bereit

Bringen Sie zum Bitcoin ATM ein gültiges Ausweisdokument mit, zum Beispiel eine Identitätskarte oder einen Reisepass.

Den nächstgelegenen Bitcoin ATM finden Sie auf unserer Karte der Bitcoin ATMs in der Schweiz. Dort finden Sie aktuelle Adressen und Informationen zu den einzelnen Standorten.

2. Wählen Sie die gewünschte Transaktion auf dem Bildschirm

Am Gerät wählen Sie aus, ob Sie Kryptowährung kaufen oder verkaufen möchten. Folgen Sie anschliessend den Anweisungen auf dem Bildschirm.

3. Scannen Sie Ihr Ausweisdokument

Legen Sie das Dokument auf den dafür vorgesehenen Scanner am Gerät. Achten Sie darauf, dass das Dokument flach aufliegt, und verwenden Sie den Dokumentenscanner – nicht den QR-Code-Scanner.

4. Warten Sie auf die Verifizierung

In den meisten Fällen läuft der Prozess automatisch ab. Wurde das Ausweisdokument nicht korrekt gescannt oder müssen die Daten zusätzlich geprüft werden, kann die Transaktion bis zur Klärung angehalten werden.

5. Setzen Sie den Kauf oder Verkauf fort

Nach der erforderlichen Verifizierung können Sie die Transaktion fortsetzen. Beim Kauf geben Sie die Adresse Ihrer eigenen Wallet an und zahlen Bargeld ein. Beim Verkauf senden Sie die Kryptowährung gemäss den Anweisungen. Nach Bestätigung der Transaktion können Sie das Bargeld abholen.

Wenn Sie Kryptowährung verkaufen möchten, lesen Sie auch unsere ausführliche Anleitung dazu, wie Sie Kryptowährung verkaufen und an einem Bitcoin ATM Bargeld abheben.

Schritte zur KYC-Verifizierung

Muss man ein Konto erstellen oder eine App installieren?

Nein. Eine KYC-Verifizierung bedeutet nicht, dass Sie ein Benutzerkonto anlegen müssen.

Bei den hier beschriebenen Bitcoin ATMs können Sie Ihre eigene kompatible Krypto-Wallet verwenden. Der Betreiber verlangt weder ein übliches Konto bei einer Kryptobörse noch die Installation seiner App. Während der Transaktion müssen Sie jedoch die erforderliche Identitätsprüfung durchlaufen.

Das ist ein wichtiger Unterschied:

Keine Kontoregistrierung ≠ keine KYC-Verifizierung.

Sie benötigen also weder Login noch Passwort noch ein Benutzerkonto und können bei einer konkreten Transaktion dennoch ordnungsgemäss identifiziert werden.

Warum wird am Bitcoin ATM auch die Wallet überprüft?

Die Schweizer AML-Vorschriften im Zusammenhang mit der Blockchain beschränken sich nicht auf die Prüfung des Ausweisdokuments. Es kann auch relevant sein festzustellen, ob der Kunde die bei der Transaktion verwendete Krypto-Wallet tatsächlich selbst kontrolliert.

Damit sollen Situationen verhindert werden, in denen eine verifizierte Person eine Transaktion direkt an eine Wallet sendet, die einer unbekannten Drittperson gehört.

Verwenden Sie daher am Bitcoin ATM Ihre eigene Krypto-Wallet und Ihre eigene Wallet-Adresse. Scannen Sie keinen QR-Code, den Ihnen eine unbekannte Person geschickt hat, die Sie telefonisch oder per Messenger anweist, Kryptowährung an eine bestimmte Adresse zu senden.

Welche Daten können bei der KYC-Verifizierung erfasst werden?

Der Umfang der verarbeiteten Daten hängt vom Betreiber, vom Verfahren und von der jeweiligen Situation ab.

Im Rahmen der Verifizierung können Identifikationsdaten aus dem Ausweisdokument, Informationen zur Transaktion sowie weitere Daten verarbeitet werden, die gemäss den Sicherheits- und AML-Verfahren erforderlich sind.

In bestimmten Fällen kann der Betreiber auch verpflichtet sein, zusätzliche Informationen aufzubewahren oder an die zuständigen Behörden weiterzugeben.

Lesen Sie daher vor der Nutzung des Geräts die aktuellen Nutzungsbedingungen und die Informationen zur Datenverarbeitung des jeweiligen Betreibers.

Was passiert, wenn die KYC-Verifizierung fehlschlägt?

Eine fehlgeschlagene Verifizierung bedeutet nicht zwangsläufig, dass mit der Transaktion selbst etwas nicht stimmt. Mögliche Ursachen sind etwa ein falsch aufgelegtes Ausweisdokument, eine zu kurze Scanzeit oder eine nicht gescannte erforderliche Dokumentseite.

Wenn das System die Daten nicht bestätigen kann oder die Transaktion eine zusätzliche AML-Prüfung erfordert, kann der Betreiber die Transaktion anhalten und zusätzliche Informationen anfordern.

In diesem Fall sollten Sie Folgendes aufbewahren:

Der Support kann Sie auch nach dem Zweck der Transaktion, dem Empfänger der Mittel oder nach weiteren Informationen fragen, die für eine AML-Prüfung erforderlich sind.

Scanner am Bitcoin ATM, auf dem das Dokument platziert wird.

KYC und AML – was ist der Unterschied?

Diese Begriffe werden häufig zusammen verwendet, bedeuten aber nicht genau dasselbe.

AML (Anti-Money Laundering) bezeichnet die Gesamtheit der Vorschriften, Verfahren und Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

KYC (Know Your Customer) ist ein Bestandteil dieses Systems und dient in erster Linie dazu, die Identität des Kunden festzustellen und zu bestätigen.

In der Praxis kann der Betreiber eines Bitcoin ATM zunächst eine standardmässige KYC-Verifizierung durchführen und anschliessend zusätzliche AML-Verfahren anwenden, wenn die konkrete Transaktion eine weitergehende Prüfung erfordert.

Bedeutet KYC, dass Bitcoin ATMs keine Privatsphäre bieten?

Privatsphäre und Anonymität sind zwei verschiedene Dinge.

Bei der Nutzung eines Bitcoin ATM müssen Sie weder ein öffentliches Profil erstellen noch ein Konto bei einer Kryptobörse eröffnen oder eine zusätzliche App installieren. Gleichzeitig muss ein Betreiber, der den AML-Pflichten unterliegt, über bestimmte Informationen verfügen, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Bitcoin ATMs in der Schweiz sollten daher nicht als Möglichkeit zum vollständig anonymen Kauf von Kryptowährungen dargestellt werden.

Wie bereiten Sie sich auf Ihre erste Transaktion vor?

Bevor Sie zu einem Bitcoin ATM gehen, halten Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie Ihre eigene Krypto-Wallet mit der richtigen Wallet-Adresse oder dem passenden QR-Code bereit. Prüfen Sie ausserdem den Standort des Geräts, die Öffnungszeiten, die unterstützten Währungen und die aktuellen Gebühren.

Wenn Sie einen Bitcoin ATM in Zürich nutzen, können Sie auch unsere Seite zu Bitcoin ATMs in Zürich ansehen. Dort finden Sie Informationen zu Standorten und Öffnungszeiten.

Ein verfügbarer Standort ist der Bitcoin ATM an der Limmatstrasse 197 in Zürich im Kiosk Quellen.

Wenn Sie Kryptowährung verkaufen und Bargeld abheben möchten, prüfen Sie zusätzlich, ob die gewünschte Bargeldwährung am gewählten Gerät verfügbar ist.

Können sich die KYC-Vorschriften in der Schweiz ändern?

Ja. Die Schweizer Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei werden regelmässig aktualisiert, ebenso die von Betreibern von Bitcoin ATMs angewandten Verfahren.

Deshalb sollten Sie Informationen zu Schwellenwerten, Identifikationsverfahren und zusätzlichen Anforderungen regelmässig überprüfen.

Wichtig ist ausserdem die Unterscheidung zwischen den allgemeinen Anforderungen des Schweizer Rechts und den Verfahren des jeweiligen Betreibers. Der Betreiber kann strengere Regeln anwenden als die gesetzlichen Mindestanforderungen.

Zusammenfassung

Die KYC-Verifizierung gehört derzeit standardmässig zur Nutzung der auf unserer Website vorgestellten Bitcoin ATMs. Sie müssen weder im Voraus ein Konto anlegen noch eine App installieren. Beim Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen müssen Sie Ihre Identität jedoch mit einem gültigen Ausweisdokument bestätigen.

Dabei ist zwischen den Mindestanforderungen der Schweizer AML-Vorschriften und den Regeln des jeweiligen Betreibers zu unterscheiden. Die Schweizer Vorschriften sehen unter anderem für bestimmte Kryptowährungstauschgeschäfte einen Schwellenwert von CHF 1'000 vor. Bei den hier beschriebenen Bitcoin ATMs verlangt der Betreiber jedoch derzeit bei jeder Transaktion ein gültiges Ausweisdokument.

Bereiten Sie vor Ihrem Besuch Ihre eigene Krypto-Wallet und ein gültiges Ausweisdokument vor und prüfen Sie die aktuellen Informationen zum ausgewählten Gerät. So sollten die Verifizierung und die Transaktion reibungsloser ablaufen.

Stand der rechtlichen Informationen und der Betreibervorgaben: August 2026. Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Autor

Victor Morel

Ich bin ein Fan von Technologie und der Idee eines souveränen digitalen Geldes. Bitcoin ist für mich zu einem Instrument der Freiheit und finanziellen Unabhängigkeit geworden.

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Die auf dieser Website enthaltenen Informationen sind ausschliesslich allgemeiner und informativer Natur. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und sollten nicht als Empfehlung für finanzielle Entscheidungen angesehen werden. Die Vorschriften für Kryptowährungen können je nach Rechtsordnung variieren und Änderungen unterliegen. Bevor Sie Massnahmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen ergreifen, sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechts- oder Finanzberater wenden.

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